BFH, Entscheidung vom 08.12.2008 - VII B 106/08
BFH 8. Dezember 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Klägerin wurden vom Beklagten Steuererstattungsbeträge ausgezahlt, obwohl Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vorlagen. Nach Auszahlung forderte der Beklagte die Rückzahlung. Das Finanzgericht reduzierte den Rückforderungsbetrag teilweise, lehnte jedoch Einreden der Klägerin ab.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. § 37 Abs. 2 AO begründet einen unbedingten Rückforderungsanspruch ohne Vertrauensschutz für den Zessionar. Die Entreicherungseinrede nach § 818 Abs. 3 BGB greift nicht. Das Aufrechnungsverbot des § 226 Abs. 3 AO ist uneingeschränkt anzuwenden. Gleichheitsrechtsverletzungen werden verneint.

Praxishinweis
Zessionare von Steuererstattungsansprüchen können sich gegenüber Rückforderungsansprüchen des Finanzamts nicht auf Vertrauensschutz, Entreicherung oder Aufrechnung berufen. Fehlerhafte Auszahlungen sind stets zurückzuzahlen, auch wenn Pfändungen übersehen wurden.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 08.12.2008 - VII B 106/08
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : VII B 106/08
    Entscheidungsdatum : 7. Dezember 2008

    Vollständiger Text