BVerwG
7. Oktober 2008
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 07.10.2008 - 9 PKH 6/08 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 9 PKH 6/08 |
| Entscheidungsdatum : | 7. Oktober 2008 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Vorinstanz
OVG Berlin-Brandenburg; 12.08.2008; OVG 11 L 47.08
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Oktober 2008 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte, Domgörgen und Dr. Christ beschlossen:
Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.
Gründe
Der Kläger hat seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.
Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.