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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 17.07.2007 - 2 AR 118/07 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 2 AR 118/07 |
| Entscheidungsdatum : | 17. Juli 2007 |
Vollständiger Text
Vorinstanz
LG Frankenthal (Pfalz)1 Qs 36/07 OLG Zweibrücken 1 Ws 76/07 vom 05.03.2007
Dokumentarisch
Nachschlagewerk: nein BGHSt: nein Veröffentlichung: nein
BUNDESGERICHTSHOF
Tenor
2 ARs 184/07 2 AR 118/07
vom 17. Juli 2007
in der Strafsache
gegen
Az.: 5687 Js 23398/04 Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)
Az.: 1 Qs 36/07 Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Az.: 1 Ws 76/07 Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juli 2007 beschlossen:
Tenor
Die "Gegenvorstellung" des Beschwerdeführers vom 9. Juli 2007 gibt dem Senat keinen Anlass zur Änderung des Beschlusses vom 25. Juni 2007.
Gründe
Mit dem Beschluss vom 25. Juni 2007 hat der Senat das Befangenheitsgesuch des Beschwerdeführers gegen alle Mitglieder des 2. Strafsenats sowie seine Beschwerde gegen den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 5. März 2007 als unzulässig verworfen.
Die "Gegenvorstellung" vom 9. Juli 2007 gibt keinen Anlass, diese Entscheidung zu ändern, da sie keinen neuen Sachvortrag enthält, sondern im Wesentlichen nur früheres Vorbringen wiederholt.
Der Senat weist darauf hin, dass weitere Eingaben in dieser Sache ohne neuen Sachvortrag nicht mehr beantwortet werden.