BGH
27. Februar 2024
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 27.02.2024 - 5 StR 36/24 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 36/24 |
| Entscheidungsdatum : | 27. Februar 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 10. Oktober 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Tagessatzhöhe auf 1 Euro festgesetzt wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
| Gericke |