Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Urteil vom 16.02.2016 - 1 StR 146/15 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 1 StR 146/15 |
| Entscheidungsdatum : | 16. Februar 2016 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in der Strafsache
gegen
wegen versuchter Steuerhinterziehung
Tenor
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. Februar 2016, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Raum,
die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Graf, Prof. Dr. Jäger, die Richterin am Bundesgerichtshof Cirener und der Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Mosbacher,
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof - in der Verhandlung -, Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof - in der Verkündung - als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
der Angeklagte persönlich - in der Verhandlung -,
Rechtsanwalt - in der Verhandlung - und Rechtsanwalt - in der Verhandlung - als Verteidiger,
Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 30. September 2014 wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Von Rechts wegen
Gründe
Die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ist im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO offensichtlich unbegründet (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 18. Mai 2015).
Unterschrift
Raum Graf Jäger
Cirener Mosbacher