BGH
7. November 2001
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 07.11.2001 - 5 StR 411/01 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 411/01 |
| Entscheidungsdatum : | 7. November 2001 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen fahrlässiger Tötung u. a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2001 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten K gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 30. November 2000 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen (§ 74 JGG); er hat jedoch die den Nebenklägern durch sein Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Unterschrift
Harms Häger Basdorf
Gerhardt Raum