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2. August 2001
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 11.06.2001 - 25 W (pat) 53/01 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 25 W (pat) 53/01 |
| Entscheidungsdatum : | 11. Juni 2001 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
25 W (pat) 53/01 (Aktenzeichen)
BERICHTIGUNGS-BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 399 03 578.8
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung am 11. Juni 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Kliems sowie der Richter Brandt und Engels
BPatG 152 10.99 beschlossen:
Der Beschluß vom 26. April 2001 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (§ 80 Abs 1 MarkenG) dahin berichtigt, daß die versehentlich unrichtige Wiedergabe der angemeldeten Marke auf Seite 2 durch die nachstehende - der Anmeldung entsprechende - Darstellung ersetzt wird, welche ersichtlich auch Gegenstand der Begründung war.
Kliems Engels Brandt
Pü