BGH
3. Juni 2014
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 03.06.2014 - 5 StR 256/14 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 256/14 |
| Entscheidungsdatum : | 3. Juni 2014 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen räuberischer Erpressung u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Juni 2014 beschlossen:
Dem Angeklagten E. wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Februar 2014 gewährt.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Die Strafakten bleiben während der durch Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses erneut in Gang gesetzten Revisionsbegründungsfrist wegen der Revision des Mitangeklagten beim Senat. Eine weitere Revisionsbegründung wäre indes an das Landgericht zu senden.
Unterschrift
Basdorf Sander König
Berger Bellay