LG Köln 14. April 2016
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BGH 6. Juli 2017
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LG Köln 22. März 2018

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Zwei Angeklagte begehen ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 29 Abs. 1 StVO) mit massiv überhöhter Geschwindigkeit und riskanter Fahrweise, wodurch eine unbeteiligte Radfahrerin tödlich verunglückt. Beide werden wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) verurteilt, die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

Entscheidungsgründe
Die Revision der Staatsanwaltschaft führt zur Aufhebung der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB), da das Landgericht die besonderen Umstände (§ 56 Abs. 2 StGB) und die Verteidigung der Rechtsordnung (§ 56 Abs. 3 StGB) fehlerhaft bewertet hat. Die Strafzumessung und Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bleiben hingegen rechtsfehlerfrei.

Praxishinweis
Bei Verurteilungen wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge ist die Bewährungsentscheidung besonders sorgfältig zu begründen. Die Rechtsprechung verlangt eine differenzierte Gesamtwürdigung von Tat und Täter, insbesondere unter Berücksichtigung der Gefährlichkeit des Verhaltens und generalpräventiver Aspekte.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 06.07.2017 - 4 StR 415/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 4 StR 415/16
Entscheidungsdatum : 6. Juli 2017
Amtliche Quelle : Entscheidung auf der Website des Gerichts lesen

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