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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 23.01.2007 - 33 W (pat) 203/04 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 33 W (pat) 203/04 |
| Entscheidungsdatum : | 23. Januar 2007 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
33 W (pat) 203/04
(Aktenzeichen)
BERICHTIGUNGS-BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 304 01 201.7 hier: Berichtigung
hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23. Januar 2007 unter Mitwirkung …
BPatG 152 08.05 beschlossen:
Der auf die mündliche Verhandlung vom 9. Januar 2007 ergangene Beschluss wird wie folgt berichtigt:
Das im Beschlusstenor angegebene Datum lautet: "9. Januar 2007"
Gründe
Bei der falschen Datumsangabe "9. Januar 2006" handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit i. S. d. § 80 Abs. 1 MarkenG. Die mündliche Verhandlung fand am 9. Januar 2007 statt, was sich im Übrigen auch aus dem Protokoll und dem Verkündungsvermerk ergibt.
gez. Unterschriften