BGH
15. Januar 2019
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 15.01.2019 - 4 StR 599/18 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 4 StR 599/18 |
| Entscheidungsdatum : | 15. Januar 2019 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen Diebstahls mit Waffen u.a.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 15. Januar 2019 einstimmig beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 25. September 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
Sost-Scheible Cierniak Bender
Feilcke Paul