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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 25.06.2010 - 27 W (pat) 140/09 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 27 W (pat) 140/09 |
| Entscheidungsdatum : | 25. Juni 2010 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
27 W (pat) 140/09
(Aktenzeichen)
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
BPatG 152 08.05 betreffend die Marke 304 13 041
hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 25. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht und die Richter Schwarz und Kruppa
beschlossen:
Der Tenor des Beschlusses des Senats vom 15. Februar 2010 wird wegen eines Schreibfehlers nach § 80 Abs. 1 MarkenG von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es statt "Beschluss der Markenstelle für Klasse 41 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 15. Januar 2009" richtig lauten muss: "Beschluss der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 15. Januar 2009".
Gründe
Wie sich aus dem Tatbestand ergibt, ist der angefochtene Beschluss von der Markenstelle für Klasse 9 und nicht von derjenigen für Klasse 41 erlassen worden. Auch wenn der Schreibfehler keine Auswirkungen hat, ist zum allseitigen besseren Verständnis der Tenor auf Anregung des Deutschen Patent- und Markenamtes zu berichtigen.
Dr. Albrecht Kruppa Schwarz
Ko