BVerwG, Beschluss vom 28.11.2025 - 4 BN 8/25
OVG Nordrhein-Westfalen 29. November 2024
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BVerwG 28. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wendet sich gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des OVG NRW, das eine kommunale Stellplatzsatzung ohne Bekanntmachungs- oder Bestimmtheitsmängel bestätigt. Streitgegenstand sind insbesondere Fragen zum Rechtsstaatsprinzip, Bekanntmachungsvorschriften und Abwägungsvorgang.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird mangels grundsätzlicher Bedeutung des Rechts abgelehnt (§ 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3 VwGO). Die Auslegung landesrechtlicher Bekanntmachungsvorschriften und die Prüfung der Satzung sind irrevisibel. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt nur eine verlässliche Kenntnismöglichkeit vom Norminhalt, deren Konkretisierung dem Landesrecht obliegt. Abwägungsvorgänge untergesetzlicher Normen sind nur bei besonderen gesetzlichen Direktiven gerichtlich kontrollierbar, die hier fehlen.

Praxishinweis
Revisionen gegen kommunale Satzungen scheitern regelmäßig, wenn keine bundesrechtlich ungeklärten Grundsatzfragen vorliegen. Die richterliche Kontrolle beschränkt sich auf normative Ermessensfehler bei Vorliegen spezieller Abwägungsdirektiven. Bekanntmachungsanforderungen richten sich primär nach Landesrecht.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Beschluss vom 28.11.2025 - 4 BN 8/25
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 4 BN 8/25
    Entscheidungsdatum : 27. November 2025
    Amtliche Quelle :

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