BVerwG
23. April 2007
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BVerwG
30. Mai 2007
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2007 - 7 B 15/07 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 7 B 15/07 |
| Entscheidungsdatum : | 30. Mai 2007 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Vorinstanz
OVG für das Land Nordrhein-Westfalen; 02.11.2006; OVG 3 E 1220/06
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Mai 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß und Neumann beschlossen:
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 23. April 2007 wird zurückgewiesen.
Gründe
Die mit Schreiben des Klägers vom 19. Mai 2007 erhobene Gegenvorstellung ist unzulässig. Sie richtet sich gegen die mit Beschluss des Senats vom 23. April 2007 getroffene Entscheidung über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. November 2006.
Mit dem Beschluss des Senats ist das Beschwerdeverfahren rechtskräftig abgeschlossen.