BGH, Urteil vom 11.11.2025 - VI ZR 396/24
BGH 11. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt Schadensersatz und Feststellung gegen die Beklagte wegen unzureichender Löschung personenbezogener Daten bei Beendigung der Auftragsverarbeitung durch einen externen Dienstleister. Nach Auftragsende verblieben Daten beim Auftragsverarbeiter, die später im Darknet verkauft wurden.

Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt fest, dass die Beklagte ihre Pflichten aus Art. 5, 28 und 32 DSGVO verletzt, indem sie keine wirksame Löschbestätigung einholte und Kontrollpflichten vernachlässigte. Ein immaterieller Schaden gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO liegt vor, da Daten missbräuchlich verwendet und die begründete Befürchtung weiterer Missbräuche besteht. Die Revision wird insoweit stattgegeben.

Praxishinweis
Verantwortliche müssen bei Auftragsende aktiv die vollständige Löschung personenbezogener Daten durch Auftragsverarbeiter sicherstellen und deren Einhaltung nachweisen. Ein bloßer Kontrollverlust oder die begründete Befürchtung missbräuchlicher Datenverwendung begründet einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 11.11.2025 - VI ZR 396/24
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 396/24
Entscheidungsdatum : 10. November 2025
Amtliche Quelle :

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