BAG, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
LAG Schleswig-Holstein 7. Dezember 2005
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LAG Schleswig-Holstein 9. Dezember 2005
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BAG 19. September 2006

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Betriebsrat verlangt von der Arbeitgeberin die Wiederherstellung der Vollmitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) gemäß einer im Übernahmevertrag enthaltenen Vereinbarung (§ 7 Nr. 1 PÜV). Die Arbeitgeberin ist seit 2004 nur noch Gastmitglied und wendet weiterhin die tariflichen Regelungen dynamisch an.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen, da die Verpflichtung zur dauerhaften Vollmitgliedschaft im KAV gegen Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG (negative Koalitionsfreiheit) verstößt und nach Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG nichtig ist. Privatrechtliche Vereinbarungen, die den Austritt aus einem Arbeitgeberverband dauerhaft ausschließen, sind verfassungswidrig und unwirksam.

Praxishinweis
Dauerhafte Bindungen an Arbeitgeberverbände durch privatrechtliche Vereinbarungen sind unzulässig. Arbeitgeber können ihre Mitgliedschaft frei beenden, auch wenn tarifliche Bindungen fortbestehen. Betriebsräte können keine Vollmitgliedschaft erzwingen, wenn dies die negative Koalitionsfreiheit verletzt.

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Fachbeiträge2

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 1 ABR 2/06
Entscheidungsdatum : 18. September 2006

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