ArbG Iserlohn
26. Oktober 2021
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LAG Hamm
1. Dezember 2022
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BAG
30. Januar 2024
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 30.01.2024 - 3 AZR 145/23 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 3 AZR 145/23 |
| Entscheidungsdatum : | 30. Januar 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Dezember 2022 - 4 Sa 1460/21 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 26. Oktober 2021 - 2 Ca 2334/20 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs.1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO abgesehen. Auf Entscheidungsgründe haben die Parteien verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).