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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 04.02.2003 - 27 W (pat) 95/02 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 27 W (pat) 95/02 |
| Entscheidungsdatum : | 4. Februar 2003 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
27 W (pat) 95/02 _______________ (Aktenzeichen)
BERICHTIGUNGSBESCHLUSS In der Beschwerdesache
...
betreffend die Marke 2 029 833
BPatG 152 10.99 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 4. Februar 2003 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Schermer sowie der Richter Dr. van Raden und Schwarz
beschlossen:
Der in dem Verfahren 27 W (pat) 95/02 ergangene Beschluß des 27. Senats wird dahingehend berichtigt, daß anstelle des im Rubrum als Tag der Entscheidung genannten Datums "17. Dezember 2002" das Datum "10. Dezember 2002" tritt.
Gründe
In dem Rubrum des o.g. Beschlusses ist der 17. Dezember 2002 als Tag der Entscheidung über die Beschwerde angegeben, obwohl der 27. Senat ausweislich der in den Akten befindlichen Sitzungsniederschrift 10. Dezember 2002 beschlossen hat, daß die Beschwerde zurückzuweisen ist. Es handelt sich um einen offensichtlichen Fehler, der gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG zu berichtigen war.
Dr. Schermer
Schwarz
Dr. van Raden
Ko