FG Münster 18. September 2014
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BFH 25. Januar 2017

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Sachverhalt
Der Revisionskläger ist Alleinerbe einer Mutter, die von ihrem verstorbenen Ehemann einen verpachteten Gewerbebetrieb mit Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt unentgeltlich auf den Sohn übertragen hat. Streitgegenstand ist die steuerliche Behandlung dieser Übertragung im Jahr 2005.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG, da die Übertragende ihre gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, sondern das Grundstück unter Nießbrauch weiterhin selbst verpachtet. Die Übertragung stellt daher eine Entnahme mit Aufdeckung stiller Reserven gemäß § 16 Abs. 3 EStG dar. Die Rechtsprechung zum land- und forstwirtschaftlichen Nießbrauch ist auf Gewerbebetriebe nicht übertragbar.

Praxishinweis
Bei unentgeltlicher Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt ist die Einstellung der gewerblichen Tätigkeit des Übertragenden zwingend. Andernfalls führt dies zur steuerpflichtigen Betriebsaufgabe mit Aufdeckung stiller Reserven, auch bei ruhenden oder verpachteten Betrieben.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 25.01.2017 - X R 59/14
Gericht : BFH
Aktenzeichen : X R 59/14
Entscheidungsdatum : 25. Januar 2017
Amtliche Quelle : Entscheidung auf der Website des Gerichts lesen

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