BGH
31. Mai 2005
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 31.05.2005 - 5 StR 145/05 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 145/05 |
| Entscheidungsdatum : | 31. Mai 2005 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in der Strafsache
gegen
wegen Steuerhinterziehung
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Mai 2005 beschlossen:
Der Angeklagte hat die Kosten seiner Revision gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 23. September 2004 und die Kosten seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision zu tragen.
Gründe
Der Angeklagte hat seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts zunächst durch Schriftsatz seines Verteidigers vom 15. Oktober 2004 zurückgenommen. Seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand "zur Begründung der Revision" hat er durch Schriftsatz seines Verteidigers vom 12. Mai 2005 zurückgenommen.
Unterschrift
Basdorf Häger Gerhardt
Raum Brause