BFH, Entscheidung vom 18.12.2007 - XI B 17/07
BFH 18. Dezember 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger rügt die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Finanzgericht (FG) im Verfahren über die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts aufgrund einer tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde ist unzulässig, da der Kläger keinen Revisionszulassungsgrund gemäß §§ 115 Abs. 2, 116 Abs. 3 Satz 3 FGO substantiiert darlegt. Die Gehörsrüge bleibt vage, ohne konkrete Tatsachen zum behaupteten Verfahrensfehler. Materiell-rechtliche Mängel der Sachverhaltswürdigung rechtfertigen keine Revisionszulassung wegen Verfahrensfehlers.

Praxishinweis
Für die Zulassung der Revision wegen Gehörsverletzung ist eine präzise Darlegung des Verfahrensfehlers, dessen Rüge im Verfahren und der möglichen Einflussnahme auf die Entscheidung erforderlich. Bloße Rügen materiell-rechtlicher Fehler genügen nicht.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 18.12.2007 - XI B 17/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : XI B 17/07
    Entscheidungsdatum : 17. Dezember 2007

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