BGH
20. Juni 2002
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BGH
30. Juli 2002
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 30.07.2002 - 4 StR 371/01 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 4 StR 371/01 |
| Entscheidungsdatum : | 30. Juli 2002 |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen fahrlässiger Körperverletzung u.a.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Juli 2002 beschlossen:
Der Beschluß vom 20. Juni 2002 in dieser Sache wird wegen offensichtlicher Schreibversehen dahingehend berichtigt, daß es im Leitsatz, in der Beschlußformel und auf S. 6 des Beschlusses jeweils statt "§ 21 Abs. 1 Satz 1 StVG" "§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG" heißt.
Unterschrift
Tepperwien Maatz Kuckein
Solin-Stojanoviæ Ernemann