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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 01.07.2003 - 3 Ni 42/01 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 3 Ni 42/01 |
| Entscheidungsdatum : | 1. Juli 2003 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
3 Ni 42/01 (Aktenzeichen)
BERICHTIGUNGS- BESCHLUSS
In der Patentnichtigkeitssache
…
Beklagte,
BPatG 152 10.99 betreffend das Patent 44 06 248
hat der 3. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 1. Juli 2003 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Hellebrand sowie der Richter Dipl.-Ing. Köhn und Brandt
beschlossen:
Das Urteil des Senats vom 30. Juni 2003 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit iSv § 95 PatG insoweit berichtigt, als im Tenor nach dem Wort "Fassung" folgende Formulierung eingefügt wird "oder auf die Patentansprüche 6, 8, 14 oder 15".
Gründe
Es ist offenbar, dass sich der Ausspruch der teilweisen Nichtigerklärung des Streitpatents im Tenor nicht auf die nicht mit der Nichtigkeitsklage angegriffenen Patentansprüche 6, 8, 14 oder 15 beziehen sollte. Die genannte Einfügung dient somit der Beseitigung der offenbaren Auslassung und somit der Klarstellung des Urteilsausspruchs.
Hellebrand Köhn Brandt
Pr