BGH
24. Juli 2013
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BVerfG
23. September 2015
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.09.2015 - 1 BvR 2371/13 |
|---|---|
| Gericht : | BVerfG |
| Aktenzeichen : | 1 BvR 2371/13 |
| Entscheidungsdatum : | 23. September 2015 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Gründe
Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Insbesondere ist die zugrundeliegende Rechtslage in der vom Bundesgerichtshof gewählten Auslegung mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.