BFH
16. März 1988
Fachbeiträge • 1
- 1. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Über die Entscheidung
| Zitat : | BFH, Entscheidung vom 16.03.1988 - I R 46/84 |
|---|---|
| Gericht : | BFH |
| Aktenzeichen : | I R 46/84 |
| Entscheidungsdatum : | 16. März 1988 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Leitsatz
Legt ein Prozeßbevollmächtigter, der im Klageverfahren zwei Kläger vertreten hat, gegen das FG-Urteil Revision ein, ohne den oder die Revisionskläger innerhalb der Revisionsfrist genau zu bezeichnen, so ist die Revision unzulässig, wenn aufgrund anderer Umstände beim BFH Unsicherheit darüber besteht, ob die Revision für beide Kläger oder nur für einen von ihnen und ggf. für welchen eingelegt wurde.
FGO § 120, § 124 Satz 2.
Vorinstanz
FG Düsseldorf
[Der Beschluß wurde nur mit dem Leitsatz veröffentlicht]