AGH Berlin
15. November 2023
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BGH
30. Juli 2024
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BGH
21. November 2024
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BGH
6. März 2025
Fachbeiträge • 2
- 1. Das beA seiner „weiteren Kanzlei“ bereitet dem Anwalt derzeit ungelöste HaftungsproblemeEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 26. Februar 2024
- 2. Das beA seiner „weiteren Kanzlei“ bereitet dem Anwalt derzeit ungelöste HaftungsproblemeEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 26. Februar 2024
Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 06.03.2025 - AnwZ (Brfg) 13/24 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | AnwZ (Brfg) 13/24 |
| Entscheidungsdatum : | 6. März 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 21. November 2024 wird zurückgewiesen.
Gründe
Der Senat hat mit Beschluss vom 30. Juli 2024 den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 15. November 2023 verkündete Urteil des Anwaltsgerichtshofs Berlin II. Senat abgelehnt. Mit Beschluss vom 21. November 2024 hat der Senat die hiergegen gerichtete Anhörungsrüge des Klägers zurückgewiesen. Nunmehr legt der Kläger mit Schriftsatz vom 21. Januar 2025 Gegenvorstellung ein.
Die Gegenvorstellung hat keinen Erfolg. Der Begründung der Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2024 und 21. November 2024 ist sowohl, soweit dort ein "acte clair" angenommen wird, als auch im Übrigen nichts hinzuzufügen.
Unterschrift
Limperg Remmert Grüneberg
Kau Geßner