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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 29.10.2020 - IX ZR 93/20 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | IX ZR 93/20 |
| Entscheidungsdatum : | 29. Oktober 2020 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in dem Rechtsstreit
Tenor
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Grupp, die Richterinnen Lohmann, Möhring, die Richter Röhl und Dr. Schultz
am 29. Oktober 2020 beschlossen:
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 7. September 2020 wird zurückgewiesen.
Gründe
Soweit der Kläger sachliche Einwendungen gegen den Senatsbeschluss vom 7. September 2020 erhebt, ist seine als "Beschwerde" bezeichnete Eingabe als Gegenvorstellung auszulegen. Die Gegenvorstellung hat - ihre Zulässigkeit unterstellt - in der Sache keinen Erfolg. Das Vorbringen des Klägers greift gegenüber den im Beschluss vom 7. September 2020 mitgeteilten Gründen nicht durch.
Unterschrift
Grupp Lohmann Möhring
Röhl Schultz
Vorinstanz
LG Karlsruhe; 17.08.2018; 8 O 227/17 / OLG Karlsruhe; 15.04.2020; 8 U 107/18