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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2003 - 6 PB 3/03 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 6 PB 3/03 |
| Entscheidungsdatum : | 7. Mai 2003 |
Vollständiger Text
Vorinstanz
OVG für das Land Nordrhein-Westfalen; 30.01.2003; OVG 1 A 1148/00.PVL
Tenor
In der Personalvertretungssache BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BVerwG 6 PB 3.03 OVG 1 A 1148/00.PVL In der Personalvertretungssache wird das Verfahren eingestellt.
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BVerwG 6 PB 3.03
OVG 1 A 1148/00.PVL
In der Personalvertretungssache
wird das Verfahren eingestellt.
Gründe
Mit Schreiben vom 22. April 2003 hat der Beteiligte zu 1 die gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - 30. Januar 2003 eingelegte Beschwerde zurückgenommen.
Gemäß § 79 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG - in Verbindung mit der auf die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 94 Abs. 3 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ist daher das Beschwerdeverfahren durch den Vorsitzenden einzustellen.
Leipzig, den 7. Mai 2003
Der Vorsitzende des 6. Senats
des Bundesverwaltungsgerichts
Unterschrift
Bardenhewer