BGH
21. März 2023
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 21.03.2023 - 6 StR 53/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 6 StR 53/23 |
| Entscheidungsdatum : | 21. März 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 28. September 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch entfallen der Teilfreispruch und die zugehörige Kosten- und Auslagenentscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2004 - 3 StR 360/04; vom 5. März 2015 - 3 StR 517/14).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Unterschrift
| Sander |