BGH
29. September 2009
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 29.09.2009 - EnVR 5/08 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | EnVR 5/08 |
| Entscheidungsdatum : | 29. September 2009 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm als Vorsitzenden und die Richter Dr. Raum, Dr. Strohn, Dr. Grüneberg und Dr. Bacher
am 29. September 2009
beschlossen:
Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Rechtsbeschwerdegegnerin zu tragen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 89.796 EUR festgesetzt.
Gründe
Die Antragstellerin trägt nach § 90 EnWG die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Durch die Rücknahme ihrer Rechtsbeschwerde hat sie sich in die Rolle der Unterlegenen begeben. Es entspricht der Billigkeit, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen der Rechtsbeschwerdegegnerin anzuordnen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.11.2006 - KVR 19/06, WuW/E DE-R 1982 - Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme).
Unterschrift
Bornkamm Raum Strohn
Grüneberg Bacher
Vorinstanz
OLG München; 13.12.2007; Kart 3/07