BGH
8. April 2025
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 08.04.2025 - 5 StR 60/25 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 60/25 |
| Entscheidungsdatum : | 8. April 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 14. November 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 angerechnet wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Gericke Köhler Fritsche
Resch Werner