BAG, Urteil vom 17.02.2005 - 8 AZR 544/03
BAG 17. Februar 2005

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, Techniker im operativen Flugsicherungsdienst, verlangt ab März 2000 Eingruppierung in Vergütungsgruppe 7 des Eingruppierungstarifvertrags (ETV) nach Erwerb der ersten Teil-Einsatzberechtigung für Ingenieure (EBG). Die Beklagte verweigert dies mit Verweis auf eine sechsjährige Tätigkeit in Gruppe 6 als Voraussetzung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Auslegung des ETV, wonach für die Eingruppierung in VergGr. 7 als Systemtechniker nach Erwerb der ersten Teil-EBG für Ingenieure keine vorherige sechsjährige Tätigkeit in VergGr. 6 erforderlich ist (§§ 1, 2 ETV; §§ 18, 19 MTV). Die Tarifnorm differenziert ausdrücklich zwischen Tätigkeitsdauer und Qualifikation, sodass die besondere Qualifikation des Systemtechnikers maßgeblich ist.

Praxishinweis
Bei tariflicher Eingruppierung ist auf den Wortlaut der Regelbeispiele zu achten; qualifikationsbezogene Merkmale können zeitliche Voraussetzungen ersetzen. Ein vermeintliches „Redaktionsversehen“ ist ohne tarifvertraglichen Niederschlag unbeachtlich. Die tarifliche Eingruppierung richtet sich nach überwiegend ausgeübten Tätigkeiten (§ 19 MTV).

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BAG, Urteil vom 17.02.2005 - 8 AZR 544/03
    Gericht : BAG
    Aktenzeichen : 8 AZR 544/03
    Entscheidungsdatum : 16. Februar 2005

    Vollständiger Text