BVerwG
18. Oktober 2007
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2007 - 2 B 107/07 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 2 B 107/07 |
| Entscheidungsdatum : | 18. Oktober 2007 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Vorinstanz
Thüringer OVG; 24.04.2007; OVG 8 DO 813/06
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Oktober 2007 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Kugele und Dr. Müller sowie die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Der Beklagte hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 24. April 2007 mit Schriftsatz vom 11. Oktober 2007 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO i.V.m. § 21 ThürDG einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 74 Satz 1 ThürDG.