BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R
SG Berlin 4. Mai 2010
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LSG Berlin-Brandenburg 17. Februar 2012
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BSG 16. April 2013
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LSG Berlin-Brandenburg 30. April 2015

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Sachverhalt
Die Klägerin beantragt SGB-II-Leistungen für den Zeitraum 11/2007 bis 4/2008. Ihr Ehemann lebt im Pflegeheim, erhält Renten und Pflegeleistungen, ist nach § 7 Abs. 4 SGB II vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Streit besteht über die Hilfebedürftigkeit der Klägerin in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft.

Entscheidungsgründe
Das BSG hebt das LSG-Urteil auf und verweist zurück, da unklar ist, ob eine Bedarfsgemeinschaft nach familienrechtlichen Trennungsmaßstäben (§ 1567 BGB) besteht. Bei stationärer Pflege des Partners ist dessen Bedarf nach § 35 SGB XII zu ermitteln, nicht nach SGB II. Einkommen des Partners ist nur anteilig nach SGB XII zu berücksichtigen. Hilfebedürftigkeit der Klägerin ist daher unter Berücksichtigung dieser Besonderheiten neu zu prüfen.

Praxishinweis
Bei gemischten Bedarfsgemeinschaften mit einem im Pflegeheim lebenden Partner ist der Bedarf dieses Partners nach SGB XII zu bestimmen (§ 35 SGB XII). Die Hilfebedürftigkeit des anderen Partners nach SGB II ist unter Einbeziehung des nach SGB XII ermittelten Bedarfs und Einkommens zu prüfen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 14 AS 71/12 R
Entscheidungsdatum : 16. April 2013
Amtliche Quelle : Entscheidung auf der Website des Gerichts lesen

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