BGH
9. März 2023
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 09.03.2023 - 6 StR 63/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 6 StR 63/23 |
| Entscheidungsdatum : | 9. März 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 5. Oktober 2022 wird als unbegründet verworfen; im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen wird es jedoch aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen dahin ergänzt, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
| Sander |