LAG Hessen
2. März 2012
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BAG
27. August 2014
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 27.08.2014 - 4 AZR 516/12 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 4 AZR 516/12 |
| Entscheidungsdatum : | 27. August 2014 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. März 2012 - 3 Sa 956/11 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Mai 2011 - 3 Ca 17/11 - abgeändert:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung im Parallelverfahren - 4 AZR 518/12 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).