BGH
8. März 2023
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 08.03.2023 - 6 StR 67/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 6 StR 67/23 |
| Entscheidungsdatum : | 8. März 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 15. November 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Einziehungsentscheidung dahin geändert, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
| Sander |