BGH, Entscheidung vom 24.09.2008 - IV ZR 250/06
OLG Köln 30. August 2006
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BGH 24. September 2008

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Sachverhalt
Der Kläger verlangt Berufsunfähigkeitsrente aus einer Zusatzversicherung, da er seit 1998 wegen Bluthochdruck, Depressionen und HWS-Syndrom seinen Beruf als Rechtsanwalt nicht mehr ausüben könne. Die Beklagte bestreitet eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit gemäß § 1 Abs. 1 lit. b der Versicherungsbedingungen.

Entscheidungsgründe
Der BGH hebt das Berufungsurteil auf, da das Berufungsgericht die widersprüchlichen psychologischen Gutachten nicht hinreichend aufgeklärt und ohne nachvollziehbare Begründung dem gerichtlich bestellten Sachverständigen den Vorzug gegeben hat. Die Beweiswürdigung verletzt den Grundsatz der sorgfältigen Gutachtenbewertung und erfordert weitere Aufklärung.

Praxishinweis
Bei divergierenden medizinischen Gutachten ist eine umfassende und nachvollziehbare Beweiswürdigung zwingend. Einseitige Bevorzugung eines Sachverständigen ohne eigene Begründung und Anhörung der Gegengutachter führt zur Aufhebung und Zurückverweisung. Dies gilt insbesondere bei psychischen Berufsunfähigkeitsdiagnosen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Entscheidung vom 24.09.2008 - IV ZR 250/06
Gericht : BGH
Aktenzeichen : IV ZR 250/06
Entscheidungsdatum : 24. September 2008
Amtliche Quelle :

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