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14. Dezember 2011
14. Dezember 2011
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Im Sinne dieses Abschnitts ist
- 1.
- ein Gewässer:ein oberirdisches Gewässer, das Grundwasser und das Meer;
- 2.
- eine kerntechnische Anlage:eine Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe;
- 3.
- ein gefährliches Gut:ein Gut im Sinne des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter und einer darauf beruhenden Rechtsverordnung und im Sinne der Rechtsvorschriften über die internationale Beförderung gefährlicher Güter im jeweiligen Anwendungsbereich;
- 4.
- eine verwaltungsrechtliche Pflicht:eine Pflicht, die sich aus
- a)
- einer Rechtsvorschrift,
- b)
- einer gerichtlichen Entscheidung,
- c)
- einem vollziehbaren Verwaltungsakt,
- d)
- einer vollziehbaren Auflage oder
- e)
- einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, soweit die Pflicht auch durch Verwaltungsakt hätte auferlegt werden können,
- 5.
- ein Handeln ohne Genehmigung, Planfeststellung oder sonstige Zulassung:auch ein Handeln auf Grund einer durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkten oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichenen Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen Zulassung.
(2) Für die Anwendung der §§ 311, 324a, 325, 326, 327 und 328 stehen in Fällen, in denen die Tat in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen worden ist,
- 1.
- einer verwaltungsrechtlichen Pflicht,
- 2.
- einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren,
- 3.
- einer Untersagung,
- 4.
- einem Verbot,
- 5.
- einer zugelassenen Anlage,
- 6.
- einer Genehmigung und
- 7.
- einer Planfeststellung
Fachbeiträge • 33
- 1. EUDR: Entwicklungen 2026Eingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 25. September 2026
- 2. Schärferes Umweltstrafrecht - das kommt auf Unternehmen zuEingeschränkter ZugriffYpog · www.ypog.law · 24. November 2025
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- 4. Richtlinie vom Rat beschlossenEingeschränkter ZugriffPohlmann Company · www.pohlmann-company.com · 28. März 2024
- 5. Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltstrafrechts durch Umsetzung der „Ökozid“Eingeschränkter ZugriffCaro · www.pohlmann-company.com · 29. Oktober 2025
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- 7. Luftverunreinigung (§ 325 StGB)Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.law · 18. Oktober 2021
- 8. Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.law · 13. Februar 2023
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/12900 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 5. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Juni 2017
- 2. 21/8278 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte sowie zur Umsetzung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der UmweltBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 3. 20/11558 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes - Drucksache 20/11226 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Mai 2024
- 4. 21/6668 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen - Drucksache 21/6133 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Juni 2026
- 5. 21/6133 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den JustizkostengesetzenBundestag Drucksachen · 26. Mai 2026