Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. März 2010
1. März 2010
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14. Dezember 2011
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1. Juni 2012
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2. Mai 2013
2. Mai 2013
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung
- 1.
- eine kerntechnische Anlage betreibt, eine betriebsbereite oder stillgelegte kerntechnische Anlage innehat oder ganz oder teilweise abbaut oder eine solche Anlage oder ihren Betrieb wesentlich ändert oder
- 2.
- eine Betriebsstätte, in der Kernbrennstoffe verwendet werden, oder deren Lage wesentlich ändert,
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
- eine genehmigungsbedürftige Anlage oder eine sonstige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, deren Betrieb zum Schutz vor Gefahren untersagt worden ist,
- 2.
- eine genehmigungsbedürftige Rohrleitungsanlage zum Befördern wassergefährdender Stoffe im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung,
- 3.
- eine Abfallentsorgungsanlage im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder
- 4.
- eine Abwasserbehandlungsanlage nach § 60 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe
- 1.
- in den Fällen des Absatzes 1 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe,
- 2.
- in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Fachbeiträge • 50
- 1. SCHNEIDER || MICKEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.berlin · 13. Mai 2020
- 2. Atom-, Gefahrstoff- und NaturschutzstrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-burgert.de · 12. Mai 2022
- 3. SCHNEIDER || MICKEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.hamburg · 23. November 2017
- 4. BGH, Urteil v. 23.05.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. Mai 2019
- 5. § 327 Unerlaubtes Betreiben von AnlagenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. März 2026
- 6. UmweltstrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-klengel.de · 17. März 2017
- 7. Rechtsanwaltskanzlei RöthigEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaltskanzlei-roethig.de · 4. August 2026
- 8. vollumfängliche VerteidigungEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-jkb.de · 3. August 2023
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/13142 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12591 - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage der Bedrohungslage in SyrienBundestag Drucksachen · 23. September 2024
- 2. 20/11911 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung für die achte Überprüfungskonferenz im März 2025 zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver AbfälleBundestag Drucksachen · 20. Juni 2024
- 3. 21/698 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung für die 10. Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit im April 2026Bundestag Drucksachen · 25. Juni 2025
- 4. 21/6668 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen - Drucksache 21/6133 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Juni 2026
- 5. 21/6133 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den JustizkostengesetzenBundestag Drucksachen · 26. Mai 2026