Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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5. November 2008
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27. Januar 2015
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1. Juli 2021
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
- 1.
- nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
- 2.
- nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1
Fachbeiträge • 208
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- 7. Strafverteidigung sofort: 24/7 Hilfe bei ErmittlungenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 26. September 2026
- 8. Sexualstrafrecht - RA KaiserEingeschränkter ZugriffStrafverteidiger Bielefeld - Ralf Kaiser · www.anwaltkaiser.de · 27. Februar 2020
Öffentliche Quellen • 38
- 1. 19/10482 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9312 - Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2019Bundestag Drucksachen · 24. Mai 2019
- 2. 19/7542 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7151 - Bundespolizeieinsätze in der Silvesternacht 2018/2019Bundestag Drucksachen · 5. Februar 2019
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- 4. 19/12289 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11222 - Sicherheitslage an Bahnhöfen in Berlin und BrandenburgBundestag Drucksachen · 12. August 2019
- 5. 19/19736 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18764 - Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2020Bundestag Drucksachen · 3. Juni 2020
- 6. 19/19875 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/19641 - Strafbarkeitslücke bei § 183 des StrafgesetzbuchsBundestag Drucksachen · 11. Juni 2020
- 7. 19/19641 - Kleine Anfrage: Strafbarkeitslücke bei § 183 StGBBundestag Drucksachen · 28. Mai 2020
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