Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
22. Oktober 2009
22. Oktober 2009
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Widerruft das Gericht die Strafaussetzung nicht, so erläßt es die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit. § 56f Abs. 3 Satz 1 ist anzuwenden.
(2) Das Gericht kann den Straferlaß widerrufen, wenn der Verurteilte wegen einer in der Bewährungszeit begangenen vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Der Widerruf ist nur innerhalb von einem Jahr nach Ablauf der Bewährungszeit und von sechs Monaten nach Rechtskraft der Verurteilung zulässig. § 56f Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 45
- 1. Bewährungsstrafe: Chancen und Risiken für VerurteilteEingeschränkter ZugriffCiobanu Rechtsanwälte · www.rechtsanwalt-ciobanu.de · 28. August 2026
- 2. Widerruf der Bewährung nach Ablauf der BewährungszeitEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 5. April 2011
- 3. Widerruf der BewährungEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 19. Juli 2013
- 4. Suchergebnisse für Richter K.Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 26. April 2019
- 5. Strafverteidiger in Kreuzberg - Kanzlei Hoenig BerlinEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 12. November 2019
- 6. Strafverteidiger in Kreuzberg – Kanzlei Hoenig BerlinEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 12. April 2019
- 7. Strafverteidiger in Kreuzberg – Kanzlei Hoenig BerlinEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 12. April 2019
- 8. Fachanwälte für Strafrecht - Page 2Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 24. April 2019
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/18019 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte FührungszeugnisBundestag Drucksachen · 18. März 2020