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1. Juli 2017
1. Juli 2017
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Ist die Einziehung eines bestimmten Gegenstandes nicht möglich, weil der Täter oder Teilnehmer diesen veräußert, verbraucht oder die Einziehung auf andere Weise vereitelt hat, so kann das Gericht gegen ihn die Einziehung eines Geldbetrages anordnen, der dem Wert des Gegenstandes entspricht.
(2) Eine solche Anordnung kann das Gericht auch neben oder statt der Einziehung eines Gegenstandes treffen, wenn ihn der Täter oder Teilnehmer vor der Entscheidung über die Einziehung mit dem Recht eines Dritten belastet hat, dessen Erlöschen nicht oder ohne Entschädigung nicht angeordnet werden kann (§ 74b Absatz 2 und 3 und § 75 Absatz 2). Trifft das Gericht die Anordnung neben der Einziehung, bemisst sich die Höhe des Wertersatzes nach dem Wert der Belastung des Gegenstandes.
(3) Der Wert des Gegenstandes und der Belastung kann geschätzt werden.
Fachbeiträge • 48
- 1. EU Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten bereit für das GesetzgebungsverfahrenEingeschränkter ZugriffDr. Vincent Burgert · www.kanzlei-burgert.de · 21. März 2024
- 2. BGH, Beschluss v. 28.06.2022Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 28. Juni 2022
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Öffentliche Quellen • 4
- 1. 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der FinanzkriminalitätBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 2. 19/26602 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24180, 19/24902, 19/25170 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der GeldwäscheBundestag Drucksachen · 10. Februar 2021
- 3. 19/30553 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 19/28784, 19/30492 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen BundestagesBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
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