(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- 1.
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- 2.
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
- 1.
- nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
- 2.
- berechtigt oder entschuldigt
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
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- 2. 18/12660 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12437 - Nicht vollstreckte Haftbefehle als Frage der inneren Sicherheit 2017Bundestag Drucksachen · 6. Juni 2017
- 3. 19/6214 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5228 - Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Herbst 2018Bundestag Drucksachen · 30. November 2018
- 4. 19/2644 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1970 - Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Frühjahr 2018Bundestag Drucksachen · 11. Juni 2018
- 5. 19/2914 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2576 - Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2018Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2018
- 6. 19/10482 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9312 - Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2019Bundestag Drucksachen · 24. Mai 2019
- 7. 19/10886 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9639 - Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2019)Bundestag Drucksachen · 12. Juni 2019
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