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14. Januar 2026
14. Januar 2026
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30. Juni 2026
30. Juni 2026
(1) Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind vorbehaltlich des Satzes 2 als Vermögen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind
- 1.
- angemessener Hausrat; für die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Grundsicherungsgeld maßgebend,
- 2.
- ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person; die Angemessenheit wird vermutet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt,
- 3.
- für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge; zudem andere Formen der Altersvorsorge, wenn sie nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert werden,
- 4.
- weitere Vermögensgegenstände, die unabhängig von der Anlageform als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnet werden; hierbei ist für jedes angefangene Jahr einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit, in dem keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, an eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung oder an eine Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe entrichtet wurden, höchstens der Betrag nicht zu berücksichtigen, der sich ergibt, wenn der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung nach § 158 des Sechsten Buches mit dem zuletzt festgestellten endgültigen Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1 des Sechsten Buches multipliziert und anschließend auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag aufgerundet wird,
- 5.
- ein selbst genutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern; bewohnen mehr als vier Personen das Hausgrundstück beziehungsweise die Eigentumswohnung, erhöht sich die maßgebende Wohnfläche um jeweils 20 Quadratmeter für jede weitere Person; höhere Wohnflächen sind anzuerkennen, sofern die Berücksichtigung als Vermögen eine besondere Härte bedeuten würde,
- 6.
- Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung von angemessener Größe bestimmt ist, und das Hausgrundstück oder die Eigentumswohnung Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen zu Wohnzwecken dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde sowie
- 7.
- Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung für die betroffene Person eine besondere Härte bedeuten würde.
(2) Von dem zu berücksichtigenden Vermögen ist für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag abhängig vom Lebensalter abzusetzen:
| Alter | Freibetrag in Euro |
|---|---|
| bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | 5 000 |
| ab dem 31. Lebensjahr | 10 000 |
| ab dem 41. Lebensjahr | 12 500 |
| ab dem 51. Lebensjahr | 20 000 |
(3) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs.
Fachbeiträge • 8
- 1. Sozialhilfe und Pflicht zur Verwertung einer LebensversicherungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 13. Mai 2013
- 2. Lebensversicherungen gelten nicht automatisch als SchonvermögenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 13. Mai 2013
- 3. Arbeitslosengeld II: Eigentumswohnung mit 75 qm muss Anspruch nicht entgegenstehenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 8. Mai 2013
- 4. Grundsicherung für Arbeitsuchende - VermögensberücksichtigungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Mai 2013
- 5. SGB II Leistungen und VermögensstammEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 13. Mai 2013
- 6. BSG Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 REingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 29. November 2012
- 7. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de · 5. Juli 2010
- 8. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de · 5. Juli 2010
Öffentliche Quellen • 21
- 1. 19/3208 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2856 - Überprüfung von Auslandsvermögen bei Antragstellern für Leistungen nach dem Zweiten Buch SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 4. Juli 2018
- 2. 19/7504 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG)Bundestag Drucksachen · 1. Februar 2019
- 3. 19/18107 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)Bundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 4. 19/22126 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG)Bundestag Drucksachen · 8. September 2020
- 5. 19/24034 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/22750, 19/23549, 19/23839 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Witt, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23128 - Taschengeld für die in Heimen lebenden Bürger c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/23113 - Rechentricks überwinden - Regelbedarfe sauber berechnen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Sven Lehmann, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23124 - Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren - Regelbedarfsermittlung reformierenBundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 6. 19/22609 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/22126 - Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Jörg Schneider, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/17754 - Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung des Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems - PRP-System c) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Marc Bernhard, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22185 - Krankenhäuser in der Fläche erhalten - Wirtschaftliche Basis sichern, Bundesländer angemessen beteiligenBundestag Drucksachen · 16. September 2020
- 7. 20/3873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 8. 20/4360 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3873, 20/4226 - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/3943 - Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/3901 - Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/4053 - Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut e) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/4055 - Sanktionen abschaffen - Keine Kürzungen am Existenzminimum vornehmenBundestag Drucksachen · 9. November 2022