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14. Januar 2026
14. Januar 2026
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30. Juni 2026
30. Juni 2026
(1) Die Agentur für Arbeit kann bis zu 10 Prozent der nach § 46 Absatz 2 auf sie entfallenden Eingliederungsmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit einsetzen und die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erweitern. Die freien Leistungen müssen den Zielen und Grundsätzen dieses Buches entsprechen.
(2) Die Ziele der Leistungen sind vor Förderbeginn zu beschreiben. Eine Kombination oder Modularisierung von Inhalten ist zulässig. Freie Leistungen sind insbesondere vorgesehen für
- 1.
- Langzeitarbeitslose,
- 2.
- erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert sind und
- 3.
- erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bei denen im Beratungsgespräch Bedarfe an gesundheitsfördernden Maßnahmen oder Rehabilitationsbedarfe festgestellt wurden,
Fachbeiträge • 1
- 1. MeldungEingeschränkter Zugriffbeck-online.beck.de
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 19/5588 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/4725 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/2593 - Perspektiven für Langzeiterwerbslose durch gute öffentlich geförderte Beschäftigung c) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Anja Hajduk, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Druckache 19/591 - Neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen durch einen Sozialen Arbeitsmarkt ermöglichenBundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 2. 19/5589 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4725, 19/5588 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG)Bundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 3. 19/4725 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG)Bundestag Drucksachen · 4. Oktober 2018
- 4. 19/7915 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union - Drucksache 19/7376 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2019
- 5. 19/13333 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12936 - Zur Situation von Care Leavern in DeutschlandBundestag Drucksachen · 19. September 2019
- 6. 19/17940 - Kleine Anfrage: Bilanz nach einem Jahr "Sozialer Arbeitsmarkt" (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Teilhabechancengesetz)Bundestag Drucksachen · 13. März 2020
- 7. 20/7816 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7117 - Evaluation von Maßnahmen zur Förderung der beruflichen WeiterbildungBundestag Drucksachen · 25. Juli 2023
- 8. 20/7828 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Juli 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Juli 2023