(1) Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden.
(2) Auf Antrag der leistungsberechtigten Person können durch Bewilligungsbescheid festgesetzte, zum nächsten Zahlungszeitpunkt fällige Leistungsansprüche vorzeitig erbracht werden. Die Höhe der vorzeitigen Leistung ist auf 100 Euro begrenzt. Der Auszahlungsanspruch im Folgemonat verringert sich entsprechend. Soweit eine Verringerung des Auszahlungsanspruchs im Folgemonat nicht möglich ist, verringert sich der Auszahlungsanspruch für den zweiten auf die Bewilligung der vorzeitigen Leistung folgenden Monat. Die vorzeitige Leistung ist ausgeschlossen,
- 1.
- wenn im laufenden Monat oder im Monat der Verringerung des Leistungsanspruches eine Aufrechnung zu erwarten ist,
- 2.
- wenn der Leistungsanspruch im Folgemonat durch eine Sanktion gemindert ist oder
- 3.
- wenn sie bereits in einem der vorangegangenen zwei Kalendermonate in Anspruch genommen wurde.
(3) (weggefallen)
(4) Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Die Abtretung und Übertragung nach § 53 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 18/11154 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11030 - Umsetzung und erste Erfahrungen mit dem sogenannten SGB-II-RechtsvereinfachungsgesetzBundestag Drucksachen · 14. Februar 2017
- 2. 19/2930 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2542 - Auszahlungszeitpunkt von RentenBundestag Drucksachen · 21. Juni 2018
- 3. 19/4423 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4115 - Export von Leistungen aus dem System der sozialen SicherheitBundestag Drucksachen · 19. September 2018
- 4. 19/18329 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17259 - Anzahl und Kosten der Bescheide nach dem Zweiten und Dritten Bundessozialgesetzbuch im Jahr 2019Bundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 5. 19/19412 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18342 - Kosten der Bar-Übermittlung für Hartz-IV-BetroffeneBundestag Drucksachen · 25. Mai 2020
- 6. 19/19850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG)Bundestag Drucksachen · 10. Juni 2020
- 7. 19/17586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 8. 19/18342 - Kleine Anfrage: Kosten der Bar-Übermittlung für Hartz-IV-BetroffeneBundestag Drucksachen · 1. April 2020