(1) Verträge mit Leistungserbringern müssen insbesondere folgende Regelungen über die Ausführung von Leistungen durch Rehabilitationsdienste und -einrichtungen, die nicht in der Trägerschaft eines Rehabilitationsträgers stehen, enthalten:
- 1.
- Qualitätsanforderungen an die Ausführung der Leistungen, das beteiligte Personal und die begleitenden Fachdienste,
- 2.
- die Übernahme von Grundsätzen der Rehabilitationsträger zur Vereinbarung von Vergütungen,
- 3.
- Rechte und Pflichten der Teilnehmer, soweit sich diese nicht bereits aus dem Rechtsverhältnis ergeben, das zwischen ihnen und dem Rehabilitationsträger besteht,
- 4.
- angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten der Teilnehmer an der Ausführung der Leistungen,
- 5.
- Regelungen zur Geheimhaltung personenbezogener Daten,
- 6.
- Regelungen zur Beschäftigung eines angemessenen Anteils von Frauen mit Behinderungen, insbesondere Frauen mit Schwerbehinderungen sowie
- 7.
- das Angebot, Beratung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung in Anspruch zu nehmen.
(2) Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann bei Verträgen auf der Grundlage dieses Buches nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Auf Verlangen des Rehabilitationsträgers ist die Zahlung von Vergütungen nach Satz 1 nachzuweisen.
(3) Die Rehabilitationsträger wirken darauf hin, dass die Verträge nach einheitlichen Grundsätzen abgeschlossen werden. Dabei sind einheitliche Grundsätze der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigten. Die Rehabilitationsträger können über den Inhalt der Verträge gemeinsame Empfehlungen nach § 26 vereinbaren. Mit den Arbeitsgemeinschaften der Rehabilitationsdienste und -einrichtungen können sie Rahmenverträge schließen. Der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird beteiligt.
(4) Absatz 1 Nummer 1 und 3 bis 6 wird für eigene Einrichtungen der Rehabilitationsträger entsprechend angewendet.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 19/19368 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)Bundestag Drucksachen · 20. Mai 2020
- 2. 19/23238 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2020
- 3. 19/18112 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 4. 19/23550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht)Bundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 5. 20/634 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Februar 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. Februar 2022
- 6. 20/4683 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 29. November 2022
- 7. 20/12372 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juli 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. Juli 2024
- 8. 20/9409 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. November 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. November 2023