(1) In der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer sind zu regeln:
- 1.
- Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungsvereinbarung) und
- 2.
- die Vergütung der Leistungen der Eingliederungshilfe (Vergütungsvereinbarung).
(2) In die Leistungsvereinbarung sind als wesentliche Leistungsmerkmale mindestens aufzunehmen:
- 1.
- der zu betreuende Personenkreis,
- 2.
- die erforderliche sächliche Ausstattung,
- 3.
- Art, Umfang, Ziel und Qualität der Leistungen der Eingliederungshilfe,
- 4.
- die Festlegung der personellen Ausstattung,
- 5.
- die Qualifikation des Personals sowie
- 6.
- soweit erforderlich, die betriebsnotwendigen Anlagen des Leistungserbringers.
(3) Mit der Vergütungsvereinbarung werden unter Berücksichtigung der Leistungsmerkmale nach Absatz 2 Leistungspauschalen für die zu erbringenden Leistungen unter Beachtung der Grundsätze nach § 123 Absatz 2 festgelegt. Förderungen aus öffentlichen Mitteln sind anzurechnen. Die Leistungspauschalen sind nach Gruppen von Leistungsberechtigten mit vergleichbarem Bedarf oder Stundensätzen sowie für die gemeinsame Inanspruchnahme durch mehrere Leistungsberechtigte (§ 116 Absatz 2) zu kalkulieren. Abweichend von Satz 1 können andere geeignete Verfahren zur Vergütung und Abrechnung der Fachleistung unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen vereinbart werden.
(4) Die Vergütungsvereinbarungen mit Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Leistungsanbietern berücksichtigen zusätzlich die mit der wirtschaftlichen Betätigung in Zusammenhang stehenden Kosten, soweit diese Kosten unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse beim Leistungserbringer und der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen nach Art und Umfang über die in einem Wirtschaftsunternehmen üblicherweise entstehenden Kosten hinausgehen. Können die Kosten im Einzelfall nicht ermittelt werden, kann hierfür eine Vergütungspauschale vereinbart werden. Das Arbeitsergebnis des Leistungserbringers darf nicht dazu verwendet werden, die Vergütung des Trägers der Eingliederungshilfe zu mindern.
Fachbeiträge • 1
- 1. Gleichheit beim UrlaubsanspruchEingeschränkter ZugriffRudi · www.betriebsrat.com · 31. August 2006
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/14120 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/11006 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/9928 - Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung verbessern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/11099 - Ausgleichsabgabe deutlich erhöhen und Beschäftigungsquote anheben d) zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/5907 - Bundesteilhabegesetz nachbessern und volle Teilhabe ermöglichenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2019
- 2. 19/12430 - Kleine Anfrage: Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen für junge VolljährigeBundestag Drucksachen · 16. August 2019
- 3. 19/12962 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12430 - Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen für junge VolljährigeBundestag Drucksachen · 3. September 2019
- 4. 19/28870 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26107, 19/27481, 19/28005 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Suding, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26158 - § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch abschaffen - Bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder c) zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/6421 - Mehr Fachkräfte für gute Kitas und eine starke Kinder- und JugendhilfeBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 5. 19/27481 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) - Drucksache 19/26107 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. März 2021
- 6. 20/5150 - Unterrichtung: Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des BundesteilhabegesetzesBundestag Drucksachen · 23. Dezember 2022
- 7. 19/26107 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 8. 20/6935 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6690 - Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des BundesteilhabegesetzesBundestag Drucksachen · 22. Mai 2023