(1) Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
(2) Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber werden als begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Sie haben die Aufgabe,
- 1.
- Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
- 2.
- Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
- 3.
- Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
(3) Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind flächendeckend einzurichten. Sie sind trägerunabhängig.
(4) Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen
- 1.
- für Arbeitgeber schnell zu erreichen sein,
- 2.
- über fachlich qualifiziertes Personal verfügen, das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist, sowie
- 3.
- in der Region gut vernetzt sein.
(5) Die Integrationsämter beauftragen die Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber tätig zu werden. Die Integrationsämter wirken darauf hin, dass die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber flächendeckend zur Verfügung stehen und mit Dritten, die aufgrund ihres fachlichen Hintergrunds über eine besondere Betriebsnähe verfügen, zusammenarbeiten.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 20/2445 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juni 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Juni 2022
- 2. 20/3477 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3189 - Belastungen des deutschen Arbeitsmarkts durch den FachkräftemangelBundestag Drucksachen · 16. September 2022
- 3. 20/3189 - Kleine Anfrage: Belastungen des deutschen Arbeitsmarkts durch den FachkräftemangelBundestag Drucksachen · 26. August 2022
- 4. 20/4193 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3918 - Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen BildungBundestag Drucksachen · 26. Oktober 2022
- 5. 20/5395 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4860 - Größe und Bewältigung des Fachkräftemangels in DeutschlandBundestag Drucksachen · 24. Januar 2023
- 6. 20/10926 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. April 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. April 2024
- 7. 20/10565 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. März 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. März 2024
- 8. 20/7519 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Juni 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. Juni 2023